Ruderordnung des Ruder-Clubs Karlstadt 1928.e.V.

Grundregeln
Die Teilnahme am Ruderbetrieb erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Wer am Ruderbetrieb teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass niemand geschädigt, gefährdet und möglichst wenig behindert oder belästigt wird.
Ob-bzw. Steuerleute dürfen nicht durch Alkohol, Medikamente, Krankheit, Übermüdung oder Drogen beeinträchtigt sein.
Mitglieder und Gäste haben bei der Ausübung des Sports die Grundsätze des Naturschutzes zu beachten.
Die Sicherheitsrichtlinie des Deutschen Ruderverbandes sowie die Fahrt- und Hausordnung des Ruderclub Karlstadt ist Bestandteil dieser Ruderordnung.
1. Anforderungen an alle Teilnehmer/innen des Ruderbetriebs
Alle Vereinsmitglieder und Gäste, die am Ruderbetrieb teilnehmen wollen, müssen ausreichend schwimmen können. Eine Erklärung hierüber ist im Rahmen des Aufnahmeantrages abzugeben. Gäste haben dies gegenüber einem Trainer, Ausbilder oder einer sonstigen vom Vorstand berechtigten Person zu erklären.
Für Kinder und Jugendliche haben deren Erziehungsberechtige eine entsprechende schriftliche Erklärung und eine schriftliche Erlaubnis zur Teilnahme am Ruderbetrieb abzugeben.)
2. Anforderungen an Bootsobleute
Bootsobleute müssen mindestens 15 Jahre alt sein. Ausnahmen können durch einen Trainer oder Ausbilder zugelassen werden.
Obleute müssen nachweisen, dass sie verantwortlich ein Ruderboot als Bootsobmann/frau führen können.
Sie kennen die Bestimmungen für ihr Hausrevier einschließlich der Fahrtordnung und diese Ruderordnung. In Ausnahmefällen genügt eine entsprechende mündliche Unterweisung durch einen Trainer oder Ausbilder.
Sie dürfen ohne Aufsicht ein Boot führen. Bei Minderjährigen gilt dies nur, wenn dazu eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen vorliegt.
3. Beschreibung des Hausreviers
Das Hausrevier umfasst folgende Gewässerteile: Main von der Staustufe Himmelstadt bis zur Staustufe Harrbach
Fahrtordnung siehe Aushang Bootshalle und Basiswissen „sicher rudern“
Besondere Gefährdungen im Revier:
Berufsschifffahrt
Motorboote
rote und grüne Tonnen (Bojen)
Schleusenbereiche Himmelstadt und Harrbach
Hafen des Schwenk-Zementwerks
Engstelle an alter Mainbrücke
4. Regelungen für Fahrten innerhalb des Hausreviers
Jede Fahrt ist vor Beginn ins elektronische Fahrtenbuch ein- und nach Beendigung der Fahrt auszutragen. Der Bootsobmann wird dabei jeweils als erster Ruderer eingetragen und damit kenntlich gemacht.
Ohne Aufsicht durch einen Trainer oder Ausbilder des Vereins darf eine Mannschaft (auch Einer) nur fahren, wenn ein berechtigter Bootsobmann/frau im Boot sitzt und die Verantwortung trägt. Er/Sie ist für die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinie des Deutschen Ruderverbandes und dieser Ruderordnung verantwortlich.
Alle Fahrten sind so zu planen, dass jedes Mannschaftsmitglied im Falle einer Havarie/ Kenterung selbsttätig in der Lage ist, das nächstgelegene Ufer zu erreichen. Ist dies nicht gewährleistet, muss die Fahrt mit einer geeigneten Rettungsweste oder in Begleitung eines Trainerbootes erfolgen. Kommt es während einer Fahrt zu einer Wetteränderung ist die Fahrt abzubrechen, wenn eine sichere Weiterfahrt nicht mehr möglich ist.
Im Notfall muss der Bootsobmann abwägen, ob der Verbleib am Boot die beste Lösung ist.
Nach der Fahrt sind die Luftkästen zu öffnen, die Boote abzuwaschen, innen & außen zu reinigen und abzutrocknen sowie auf Schäden zu kontrollieren. Falls vorhanden sind diese an Bootswart/Trainer zu melden. Kleine Mängel sind möglichst selbst zu beheben.
Zwischen Sonnenuntergang und Aufgang darf nicht gerudert werden. Ausnahmen können mit demVorstand abgeklärt werden.
Minderjährige dürfen in der Zeit jeweils vom 01.10. bis 15.04. im Kleinboot (Einer und ungesteuerter Zweier) nur mit angelegter Rettungsweste trainieren. Für alle anderen Fahrten wird das Tragen einer Rettungsweste für die gesamte Mannschaft empfohlen.
5. Regelungen für Fahrten außerhalb des Hausreviers
Fahrten außerhalb des Hausreviers sind vom Vorstand oder dem Wanderruderwart zu genehmigen.
Der/Die jeweilige Bootsobmann/frau ist von der für die Organisation der Fahrt verantwortlichen Person zu bestimmen. Er/Sie hat sich vor Fahrtbeginn mit den jeweiligen Besonderheiten der Strecke zu befassen und muss die unter Nummer 3 genannten Voraussetzungen erfüllen.
Für die Teilnahme an Ruderregatten oder an Trainingseinheiten außerhalb des Hausrevieres erteilt die Genehmigung der Vorstand, der stellvertretende Vorsitzende oder der Trainer.
Wanderfahrten und Schleusungen dürfen nur mit Booten der Kategorie „W“ oder der Genehmigung durch den Vorstand durchgeführt werden.
6. Inkrafttreten
Die Ruderordnung wurde von der Vorstandschaft beschlossen und tritt am 10.03.2023 in Kraft.